AGB

 

 

Zwischen dem Kunden und der

HEE! Huber Event Experience GmbH, Kreuth 1, 84104 Rudelzhausen

(im Folgenden: Auftragnehmer) sollen nachfolgende Bedingungen gelten:

 

 

  • 1 Anwendungsbereich:

(1) Alle Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Auftragnehmer mit seinen Kunden über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten im unternehmerischen Verkehr auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

 

§ 2 Vertragsgegenstand:

(1) Der Kunde beauftragt den Auftragnehmer mit der Veranstaltung des in der Auftragsbestätigung näher bezeichneten Events.

(2) Der Auftragnehmer wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird seinerseits im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung des Auftragnehmers wesentlichen Daten und Informationen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

 

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers:

Der Kunde beauftragt den Auftragnehmer mit den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelleistungen. Von den aufgeführten Leistungen abweichende oder diese ergänzende Leistungen kann der Kunde dem Auftragnehmer mitteilen. Dieser wird sich bemühen, die entsprechenden Änderungswünsche zu berücksichtigen. Eine Garantie kann hierfür aber nicht übernommen werden. Sind mit den Änderungswünschen Mehrkosten verbunden, wird der Auftragnehmer dies dem Kunden mitteilen. Mehrkosten sind in jedem Fall vom Kunden zu bezahlen.

 

§ 4 Leistungen des Kunden / Mitwirkungspflichten / Gestaltung der Zusammenarbeit:

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung gemäß § 3 wesentlichen Daten, Informationen, Vorlagen usw. zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. Zur Informationserteilung gehören auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufes der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.

Der Kunde kann mit den beauftragten Subunternehmern selbst Kontakt aufnehmen, er verpflichtet sich aber, dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn er im direkten Kundenkontakt Absprachen tätigt, die Einfluss auf den Veranstaltungsablauf haben.

 

 

 

(2) Sollte der Kunde in Eigenregie selbst weitere Subunternehmer zur Erbringung von Dienstleistungen im eigenen Namen beauftragen, ist dies zwingend im Voraus mit dem Auftraggeber abzustimmen.

(3) Soweit der Kunde dem Auftragnehmer Vorlagen/Informationen zur Verwendung bei der Veranstaltungsplanung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erhaltene Informationen streng vertraulich zu behandeln und Daten unverzüglich zu löschen, sobald diese für die Durchführung der Veranstaltung nicht mehr erforderlich sind.

 

§ 5 Vergütung der Auftragnehmer:

(1) Für die in § 3 bezeichnete Tätigkeit erhält der Auftragnehmer die in der Auftragsbestätigung genannte Vergütung.

(2) Aufwendungsersatz für Auslagen des Auftragnehmers erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung der Ausgaben durch den Kunden und unter Vorlage der Originalbelege.

(3) Die Zahlung der Vergütung erfolgt wie in der Auftragsbestätigung angegeben. Die Zahlung hat zu erfolgen auf das Konto des Auftraggebers bei der Kreissparkasse Kelheim

IBAN: DE95 7505 1565 0011 4365 73 – BIC: BYLADEM1KEH.

(4) Beanstandungen von Rechnungen müssen im unternehmerischen Verkehr innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.

 

  • 6 Kündigung / vorzeitige Vertragsbeendigung:

Eine Kündigung oder Stornierung der Veranstaltung durch den Kunden hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag kündigt bzw. die Veranstaltung storniert / absagt, ohne dass ein von dem Auftragnehmer zu vertretener wichtiger Grund (§ 626 BGB) zur Kündigung oder ein gesetzlicher Grund des Rücktritts vorliegt, steht dem Auftragnehmer als Ersatz für den entgangenen Gewinn und den entstandenen Schaden, abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung, folgende Prozentsätze vom Auftragswert, zuzüglich Mehrwertsteuer zu:

 

 

bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%

bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70%

bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80%

bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90%

weniger als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100%

Entstandene Fremdkosten für bereits erbrachte Leistungen oder fremde Stornokosten sind zusätzlich zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schäden bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist, oder dass die entstandenen Schäden geringer sind als die jeweilige Schadensersatzpauschale.

 

  • 7 Haftung:

 

(1) Eine Haftung des Auftragnehmers sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzuges, Nichterfüllung, Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, besteht nur bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht, auf deren Erfüllung der Kunde im besonderen Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften. Soweit Hauptleistungspflichten im vorgenannten Sinne fahrlässig gegenüber Nichtkaufleuten verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

(2) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

(3) Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Subunternehmern, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern dem Auftragnehmer nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann ggf. die Abtretung der Ansprüche des Auftragnehmers gegenüber diesen Unternehmen verlangen.

 

 

 

  • 8 Aufrechnung und Abrechnung:

 

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

 

  • 9 Höhere Gewalt:

Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten selbst. Ist der Auftragnehmer für den Kunden mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten wären, oder fallen Stornierungskosten bei Dritten an, so ist der Kunde in jedem Fall zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet. Der Ausfall einzelner Künstler oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer sowie schlechtes Wetter einschließlich Eis, Schnee und Sturm fällt in keinem Fall unter den Begriff „höhere Gewalt“.

 

§ 10 Widerruf:

Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen mit Unternehmern, das sind nach § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Verbraucher im Sinn des § 13 BGB haben das nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HEE! Huber Event Experience GmbH, Landshuter Str. 1, 84104 Rudelzhausen, T +49 8754 866 9074, M +49 176 8454 6820, info@h-e-e.de) mit einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der

 

zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung.

 

§ 11 Schlussbestimmungen:

(1) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(3) Im unternehmerischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag Freising.

 

 

Stand: 09.11.2021